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   OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11   

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OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11 (https://dejure.org/2012,11607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2012 - 2 ME 300/11 (https://dejure.org/2012,11607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 2 ME 300/11 (https://dejure.org/2012,11607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Besetzung des Postens des Vizepräsidenten einer Hochschule; Kostenbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs. 4 S. 4 NHG; § 39 Abs. 1 NHG
    Rechtschutzmöglichkeit gegen die den Beschluss des Organs umsetzende juristische Person bei Möglichkeit des vorläufigen Rechtschutzes unmittelbar gegen das Organ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NHG § 38 Abs. 4 S. 4; NHG § 39 Abs. 1
    Rechtschutzmöglichkeit gegen die den Beschluss des Organs umsetzende juristische Person bei Möglichkeit des vorläufigen Rechtschutzes unmittelbar gegen das Organ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtschutzmöglichkeit gegen die den Beschluss des Organs umsetzende juristische Person bei Möglichkeit des vorläufigen Rechtschutzes unmittelbar gegen das Organ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 15 A 3225/08

    Recht von Gemeindebürgern und Mitgliedern des Senats einer Hochschule im Blick

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Tendenziell wird sie in der bisherigen Rechtsprechung bejaht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.10.2010 - 15 A 3225/08 -, WissR 2010, 413; VG Arnsberg, Urt. v. 11.5.2007 - 12 K 3156/06 -, WissR 2007, 333).

    Zwar sind Wahlen grundsätzlich nicht als Personalangelegenheiten in diesem Sinne zu behandeln (OVG Münster, Beschl. v. 28.10.2010 - 15 A 3225/08 -, WissR 2010, 413; Lund/Jäger, NWVBl. 2010, 301 f 164).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Im Übrigen ist zwar eine Teilzeiteinstellung von Beamten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nur auf freiwilliger Grundlage zulässig (BVerfG, Beschl. v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 = DVBl. 2007, 1359; BVerwG, Urt. v. 17.6.2010 - 2 C 86/08 -, BVerwGE 137, 138 = DVBl. 2010, 1161).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Im Übrigen ist zwar eine Teilzeiteinstellung von Beamten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nur auf freiwilliger Grundlage zulässig (BVerfG, Beschl. v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 = DVBl. 2007, 1359; BVerwG, Urt. v. 17.6.2010 - 2 C 86/08 -, BVerwGE 137, 138 = DVBl. 2010, 1161).
  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Die Rechtsmacht der Antragsteller, unmittelbar Dritten gegenüber - hier dem Stiftungsrat - rechtliche Konsequenzen einzufordern, folgt auch nicht aus dem Umstand, dass der Stiftungsrat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend an den Vorschlag des Senats gebunden sein dürfte, weil von gesetzlichen Regelungen der Hochschulorganisation keine strukturelle Gefährdung der freien wissenschaftlichen Betätigung ausgehen darf (BVerwG, Urt. v. 26.11.2009 - 2 C 15.08 -, BVerwGE 135, 286 = NVwZ-RR 2010, 565).
  • VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08

    Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Bei der parallelen Fragestellung der Sitzungsöffentlichkeit eines Gemeinderats sind die Auffassungen - auch unter Berücksichtigung unterschiedlich ausgeprägter landesrechtlicher Regelungen - eher geteilt (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Rdnr. 99; VGH Kassel, Urt. v. 6.11.2008 - 8 A 674/08 -, NVwZ-RR 2009, 531, jeweils mit Nachweisen zum Streitstand).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 15 A 2399/08

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Verletzung von organschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Hinsichtlich der Antragsteller zu 3. und 4. entspricht es der Billigkeit, ihnen die für sie entstandenen Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil sie im maßgeblichen Zeitpunkt des Ereignisses, das die Erledigungserklärungen ausgelöst hat - d.h. des Beschlusses des Senats der Universität vom 18. April 2012 und der nachfolgenden Ernennung -, wegen ihres vorherigen Ausscheidens aus der Universität nicht mehr antragsbefugt waren (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.10.2010 - 15 A 2399/08 -, juris).
  • VG Arnsberg, 11.05.2007 - 12 K 3156/06

    Studienbeiträge an der Universität Siegen: Abstimmung durfte nicht unter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Tendenziell wird sie in der bisherigen Rechtsprechung bejaht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.10.2010 - 15 A 3225/08 -, WissR 2010, 413; VG Arnsberg, Urt. v. 11.5.2007 - 12 K 3156/06 -, WissR 2007, 333).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 6 B 30.11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11
    Sie beantragten ferner, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig die Ernennung des Beigeladenen zum Vizepräsidenten zu untersagen (- 6 B 30/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Da hier der Antragsgegner den Wahlakt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde nach außen umsetze und abschließe, könnte dies zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes zu bejahen sein (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.05.2012 - 2 ME 300/11 - zu der vergleichbaren Konstellation bei Organstreitigkeiten gegen den Gemeinderat, wo der Bürgermeister für die Ausführung der jeweiligen Beschlüsse zuständig sei: Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.07.2009 - 4 B 406/09 -, beide juris).
  • VG Berlin, 07.09.2018 - 3 L 335.18

    Aufhebung einer Beschlussfassung eines Akademischen Senats im Wege des

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass es zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise zulässig sei, einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die juristische Person zu richten, der die streitenden Organe oder Organteile angehören; das wäre hier die Antragsgegnerin (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 2012 - 2 ME 300/11 -, juris Rn. 18 f., m. w. Nachweisen).

    Abgesehen davon kommt die Inanspruchnahme Dritter im Organstreitverfahren auch nur dann in Betracht, wenn die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes durch unmittelbare Inanspruchnahme desjenigen Organs, dessen Maßnahme angegriffen wird, ansonsten schlechthin ausgeschlossen erscheint (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 2012, a.a.O.).

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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kostenentscheidung im Eilverfahren gegen die Ernennung des Vizepräsidenten der Universität Lüneburg

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